AGB Peter Scheel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom: 01. November 2009

1 Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung [Vertrag] zwischen dem Auftraggeber und Peter Scheel - Service für Freie Berufe (im weiteren Scheel-Service genannt).

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.scheel-service.de/agb jederzeit abrufbar.

1.4 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit der Auftragserteilung [i.d.R. schriftlich bestätigtes Angebot] durch den Auftraggeber anerkannt.

2 Zusammenarbeit

2.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

2.2 Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Scheel-Service unverzüglich mitzuteilen.

2.3 Über die Inhalte von Besprechungen wird Scheel-Service ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Auftraggeber zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber unterstützt Scheel-Service bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggeber dies erfordern. Der Auftraggeber wird Scheel-Service hinsichtlich der von Scheel-Service zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

3.2 Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, Scheel-Service im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese Scheel-Service umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Scheel-Service die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

3.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

4 Beteiligung Dritter

4.1 Scheel-Service ist berechtigt die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen, oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von Scheel-Service tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Scheel-Service hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn Scheel-Service aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4.3 Der Auftraggeber bevollmächtigt Scheel-Service Verträge über Leistungen, die selbst von Dritten bezogen werden (z.B. Druckaufträge, Kauf von Nutzungsrechten an Bildern), im Namen des Auftraggebers abzuschließen.

4.4 Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, kann Scheel-Service eine Handling Fee in Höhe von 10% des Nettorechnungsbetrages erheben.

5 Termine

5.1 Liefertermine sind nur dann gültig, wenn sie von Scheel-Service ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggeber (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat Scheel-Service nicht zu vertreten und berechtigen Scheel-Service, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Scheel-Service wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

6 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

6.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.

6.2 Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von Scheel-Service zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Scheel-Service äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Scheel-Service von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

6.2 Scheel-Service prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Scheel-Service, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Scheel-Service dem Auftraggeber dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Scheel-Service die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

6.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Scheel-Service dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

6.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

6.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 3 nicht einverstanden ist.

6.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Scheel-Service wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

6.7 Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Scheel-Service berechnet.

6.8 Scheel-Service ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Scheel-Service für den Auftraggeber zumutbar ist.

7 Vergütung

7.1 Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Scheel-Service mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.

7.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Scheel-Service getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Scheel-Service für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

7.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.5 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung ohne Abzug fällig.

8 Rechte

8.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Scheel-Service von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

8.2 Scheel-Service gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

8.3 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 2 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

8.4 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Scheel-Service kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

9 Abnahme und Freigabe

9.1 Die Leistungen von Scheel-Service sind vom Auftraggeber nach Ablieferung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt bei Nichtäußerung des Auftraggebers spätestens zwölf (12) Tage nach Ablieferung als erfolgt.

9.2 Nach Auffforderung von Scheel-Service sind auch Entwürfe und Zwischenergebnisse abzunehmen. Diese gelten mit der Abnahme als verbindlich, spätere Änderungswünsche stellen eine Leistungsänderung dar.

10 Rücktritt

Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Scheel-Service diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

11 Haftung

11.1 Scheel-Service haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Scheel-Service nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflicht.

11.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Scheel-Service insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Scheel-Service.

12 Sonstiges

12.1 Scheel-Service darf den Auftraggeber auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Scheel-Service darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

12.2 Scheel-Service darf bei Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

13.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeber werden nicht Vertragsbestandteil.

13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

14 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Scheel-Service.

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